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   KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97   

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https://dejure.org/1999,13459
KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97 (https://dejure.org/1999,13459)
KG, Entscheidung vom 08.11.1999 - 25 W 415/97 (https://dejure.org/1999,13459)
KG, Entscheidung vom 08. November 1999 - 25 W 415/97 (https://dejure.org/1999,13459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebung; Abschiebehaft; Haftantrag; Auslagenersatz; Erstbeschwerde; Weitere Beschwerde

  • Judicialis

    FEVG § 16 Satz 1; ; FEVG § 3 Satz 2; ; FEVG § 7 Abs. 1 und 2; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § ... 27 Abs. 1 u. 2; ; FGG § 20a Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 1 und 4; ; FGG § 13 a; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; AuslG § 103 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 561 Abs. 2; ; ZPO § 181

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 02.12.1997 - 3Z BR 322/97

    Ersatz notwendiger Auslagen durch Ausländerbehörde bei Wegfall des Haftgrundes

    Auszug aus KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
    Ob der Betroffene in Abschiebehaftverfahren einen Anspruch auf Auslagenersatz für das Verfahren der sofortigen Beschwerde hat, hängt entsprechend § 16 Satz 1 FEVG davon ab, ob noch bei der Einlegung des Rechtsmittels des Antragstellers ein begründeter Anlaß zur Stellung des Haftantrages vorlag, dieser Anlaß also nicht etwa wegen eizwischenzeitlichen Veränderung der Sach- und Rechtslage entfallen war (im Anschluß an BayObLGZ 1997, 338, 339).

    Dies gilt auch bei einer Zurücknahme des Rechtsmittels oder des Haftantrages im Erstbeschwerdeverfahren (ebenfalls im Anschluß an BayObLGZ 1997, 338, 339).

    Auch insoweit ist aber § 16 Satz 1 FEVG grundsätzlich als die speziellere Norm heranzuziehen, nicht die allgemeine Regelung in § 13 a FGG (BGH, a. a. O.; Senat, a. a. O.; BayObLGZ 1997 338, 339).

    Es ist dann - wenn wie hier der Antragsteller das Rechtsmittel eingelegt hat - zu prüfen, ob noch bei Einlegung des Rechtsmittels ein begründeter Anlaß zur Stellung des Haftantrages (bzw. eines Haftverlängerungsantrages) vorlag, dieser Anlaß also nicht etwa wegen einer zwischenzeitlichen Veränderung der Sach- und Rechtslage entfallen war (BayObLGZ 1997, 338, 339).

    Mit der erkennbaren Zielsetzung des § 16 Satz 1 FEVG wäre es unvereinbar, wenn die Ausländerbehörde die Erstattung der durch ein von Anfang an unbegründetes Rechtsmittel ausgelösten außergerichtlichen Kosten des Betroffenen, die betreffende Gebietskörperschaft bei der Zurückweisung des Rechtsmittels entsprechend § 16 Satz 1 FEVG zu tragen hätte (nur in der Begründung anderer Ansicht BayObLGZ 1997, 338, 339, das insoweit inkonsequent auf § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG abstellen will), durch Rücknahme des Rechtsmittels und Berufung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Stellung der Haftantrages vermeiden könnte (so auch BayObLGZ 1997, 338, 339).

  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 3 Z 7/79
    Auszug aus KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
    In Abschiebehaftsachen richtet sich die Entscheidung über den sog. Auslagenersatz grundsätzlich nach § 16 Satz 1 FEVG (BGH, NJW 1996, 466, 467; Senat, KG-Report 1998, 403, 404; BayObLGZ 1979, 211, 213; 1993, 117; 1995, 118, 119).

    d) Nichts anderes ergibt sich, soweit angenommen wird, ein hinreichender Anlaß für den Haftantrag fehle schon dann, wenn der Antrag auf Freiheitsentziehung durch rückwirkende (ex-tunc) Ereignisse entfallen sei (BayObLGZ 1979, 211, 213).

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
    "Wohnung" ist jeder Raum, den der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Zeit zum Wohnen, nicht nur zum Aufenthalt benutzt (BGH, VersR 1986, 705 m. w. N.), wo er sich tatsächlich vorwiegend aufhält, seinen Lebensmittelpunkt hat (BGH, NJW 1985, 2197) und den er als Schlafstätte gebraucht (BGH, NJW 1978, 1858).
  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
    Er ist an die der Ausweisung und Abschiebung zugrundeliegenden Verwaltungsakte - ausgenommen bei deren etwaiger Nichtigkeit - gebunden; er hat demzufolge nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betreibt (vgl. BGHZ 78, 145, 147; 109, 108, 111; OLG Karlsruhe, NVwZ 1993, 811, 812; Senatsbeschluß vom 9. Mai 1996 - 25 W 1370/96 - und Senatsbeschluß vom 20. Juni 1996 - 25 W 8407/95 -).
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80

    Abschiebungshaft und Asylantrag

    Auszug aus KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
    Er ist an die der Ausweisung und Abschiebung zugrundeliegenden Verwaltungsakte - ausgenommen bei deren etwaiger Nichtigkeit - gebunden; er hat demzufolge nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betreibt (vgl. BGHZ 78, 145, 147; 109, 108, 111; OLG Karlsruhe, NVwZ 1993, 811, 812; Senatsbeschluß vom 9. Mai 1996 - 25 W 1370/96 - und Senatsbeschluß vom 20. Juni 1996 - 25 W 8407/95 -).
  • BGH, 04.03.1986 - VI ZR 242/84

    Wohnung - Polizeilich gemeldet - Beweislast - Wassereinbruch

    Auszug aus KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
    "Wohnung" ist jeder Raum, den der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Zeit zum Wohnen, nicht nur zum Aufenthalt benutzt (BGH, VersR 1986, 705 m. w. N.), wo er sich tatsächlich vorwiegend aufhält, seinen Lebensmittelpunkt hat (BGH, NJW 1985, 2197) und den er als Schlafstätte gebraucht (BGH, NJW 1978, 1858).
  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 71/84

    zweimonatiger Klinikaufenthalt - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis:

    Auszug aus KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
    "Wohnung" ist jeder Raum, den der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Zeit zum Wohnen, nicht nur zum Aufenthalt benutzt (BGH, VersR 1986, 705 m. w. N.), wo er sich tatsächlich vorwiegend aufhält, seinen Lebensmittelpunkt hat (BGH, NJW 1985, 2197) und den er als Schlafstätte gebraucht (BGH, NJW 1978, 1858).
  • OLG Schleswig, 04.03.1996 - 2 W 113/95

    Unzulässigkeit einer vor Beendigung der geschlossenen Unterbringung eingelegten

    Auszug aus KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
    Dies ist nach dem Sachverhalt zu beurteilen, der zur Zeit der Antragstellung (bzw. hier der Rechtsmitteleinlegung; für eine einheitliche Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens nach Abschluß des gesamten Verfahrens: OLG Hamm, JMBlNRW 1963, 266, zum damaligen UnterbrG NRW) für die Behörde unter Ausnutzung aller ihr nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Erkenntnisquellen feststellbar gewesen ist (so schon Saage/ Göppinger, a. a. O., § 16 Rdnr. 10; Bassenge/Herbst, FGG/RpflG, 6. Auflage, § 13 a Anmerkung 6 zu § 13 a Abs. 2 Satz 3 FGG; Keidel/Kuntze/ Winkler/Zimmermann, FGG, 14. Auflage, § 13 a Rdn. 51 zu § 13 a Abs. 2 Satz 3 FGG; OLG Schleswig, FamRZ 1996, 1344 zu § 13 a Abs. 2 Satz 3 FGG).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.1993 - 11 Wx 24/93
    Auszug aus KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
    Er ist an die der Ausweisung und Abschiebung zugrundeliegenden Verwaltungsakte - ausgenommen bei deren etwaiger Nichtigkeit - gebunden; er hat demzufolge nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betreibt (vgl. BGHZ 78, 145, 147; 109, 108, 111; OLG Karlsruhe, NVwZ 1993, 811, 812; Senatsbeschluß vom 9. Mai 1996 - 25 W 1370/96 - und Senatsbeschluß vom 20. Juni 1996 - 25 W 8407/95 -).
  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
    In Abschiebehaftsachen richtet sich die Entscheidung über den sog. Auslagenersatz grundsätzlich nach § 16 Satz 1 FEVG (BGH, NJW 1996, 466, 467; Senat, KG-Report 1998, 403, 404; BayObLGZ 1979, 211, 213; 1993, 117; 1995, 118, 119).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 16/95
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